Teamsatzung

 Black Operation Bastards (B.O.B.)

Teamsatzung

(Stand: 20.12.2012) 

 

§1 Name


  • Das Airsoft Team führt den Namen „Black Operation Bastards“ kurz „B.O.B.“

 

§2 Zweck


  • Das Airsoft Team bezweckt die Ausübung und Förderung des Airsoft-Sports in Deutschland und im Ausland.

 

  • Das Airsoft Team unterstützt den Grundsatz der Chancengleichheit laut GG Artikel 3. Es wird niemand wegen seiner Nationalität, Hautfarbe, Religion oder seines Geschlechts in irgendeiner Weise diskriminiert oder die Eignung zur Mitgliedschaft davon abhängig gemachen. Es wird ferner an keinen Aktivitäten von Organisationen teilnehmen von denen bekannt ist, dass dort Personen diskriminiert werden. Weiterhin distanziert sich das Airsoft Team ausdrücklich von jeder politischen Richtung. Das Airsoft Team ist weder eine paramilitärisch, eine terroristische Organisation noch eine gewaltverherrlichende Gruppe oder ähnliches. Das Airsoft Team übt den Sport nach geltendem Gesetz aus und rät auch allen anderen Spielern dazu. Das Airsoft Team wird diese Grundsätze auch seinen Mitgliedern auferlegen und über deren Einhaltung wachen.

 

  • Das Airsoft Team kann den Beitritt zu anderen Organisationen beschließen.
  • Das Airsoft Team hat es sich ebenfalls zur Aufgabe gemacht, jungen Menschen in ihrer freien Kreativität und Entfaltung Hilfe zu leisten und zu unterstützen sowie bei der Förderung zur Kontaktpflege mit anderen jungen Menschen. Außerdem hat es sich zur Aufgabe gemacht die Gesellschaft über den Sport Airsoft aufzuklären um eine höhere Akzeptanz für den Sport in der Gesellschaft zu erreichen.

 

§3 Wirtschaftlichkeit


  • Das Airsoft Team ist selbstlos tätig; es verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

 

  • Das Airsoft Team verfügt über keine finanziellen Mittel. Somit werden keine Mitgliedsbeiträge fällig. Deswegen müssen alle entstehenden Unkosten von den Mitgliedern selbst getragen werden.

 

  • Zuwendungen an das Airsoft Team dürfen angenommen werden. Über den Zweck der Verwendung wird dann bei der nächsten Mitgliederversammlung entschieden.

 

 

 

§4 Organe des Airsoft Team


  • Die Organe des Teams sind:
  • Der Teamleader (Teamleiter)
  • Die Squadleader (Gruppenleiter)
  • Die Mitgliederversammlung

 

§5 Der Teamleader/ die Squadleader


  • Der Teamleader und die Squadleader übernehmen organisatorische Aufgaben innerhalb des Airsoft Teams.

 

  • Der Teamleader und die Squadleader werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

 

  • Der Teamleader hat das Recht, zusätzliche Organe zum Verein hinzuzufügen und auch wieder zu entfernen.

 

  • Einmal gewählt bleibt der Teamleader und die Squadleader so lange im Amt bis:
  • Er/Sie die Arbeit niederlegen
  • Er/sie von 2/3 der stimmberechtigten Vollmitglieder abgewählt wird
  • Zum Tod

 

§6 Das Airsoft Team


  • Das Airsoft Team besteht aus:
  • Dem Teamleader
  • Den Squadleadern

Die Squadleader unterstehen dem Teamleader.

  • Den Squads (Gruppen)

Die Squads unterstehen dem Teamleader sowie den Squadleadern.

  • Den Mitgliedern, Anwärtern und Gastpielern

Die Vollmitglieder, Anwärter und Gastpieler werden von dem Teamleader in die Squads eingeteilt.

 

  • Die Spieler haben die Anweisungen des Teamleaders und der Squadleader genau zu befolgen.

 

§7 Mitgliedschaft


  • Mitglied des Airsoft Teams kann jede Person werden die mindestens 18 Jahre alt ist.

 

  • Ein Vollmitglied des Airsoft Teams darf keinem anderen Airsoft Team oder Airsoft Verein angehören. Gastspieler jedoch dürfen einem andern Airsoft Team oder Airsoft Verein angehören.

 

 

  • Über die Aufnahme einer Person als Anwärter, Mitglied oder Gastspieler entscheidet die Mitgliederversammlung.
  • Jeder Bewerber, der die Absicht hat ein Vollmitglied zu werden, hat eine Probezeit. Dies ist der Anwärterstatus. Diese endet sobald das Mitglied von der Mitgliederversammlung zum Vollmitglied befördert wird oder der Antrag auf Aufnahme von der Mitgliederversammlung abgelehnt wird. Eine Entscheidung muss spätestens nach einem Jahr getroffen werden.

 

  • Die Mitgliedschaft endet durch:
  • Freiwilligen Austritt
  • Ausschluss aus dem Airsoft Team
  • Den Tod

 

  • Jedes Mitglied, jeder Anwärter und Gastspieler hat das Recht, jederzeit aus dem Airsoft Team auszutreten.

     

  • Der Austritt erfolgt auf schriftliche Erklärung gegenüber dem Teamleader.

     

  • Der Ausschluss kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln, die Satzung, geltende Gesetze und oder nach mehrmaliger Aufforderung zum unterlassen oder ausführen einer Tätigkeit durch den Teamleader erfolgen.
    • Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

§8 Rechte und Pflichten der Mitglieder


  • Jedes Vollmitglied hat ein volles Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Jedes Vollmitglied hat eine Stimme, wenn nichts anderes vereinbart.

 

  • Ein Vollmitglied hat kein Stimmrecht wenn es inaktiv ist.
  • Ein Vollmitglied ist inaktiv wenn es über einen längeren Zeitraum unzuverlässig, nicht anwesend und oder unkommunikativ ist. Über den Status der Inaktivität entscheidet der Teamleader.

 

  • Jedes Vollmitglied hat die Entscheidungen der Mitgliederversammlung zu akzeptieren und mitzutragen. Außerdem muss sich jedes Mitglied, dass an einer Mitgliederversammlung nicht teilgenommen hat, über die Entscheidungen die dort getroffen wurden selbst informieren.

 

  • Anwärter und Gastspieler haben ein Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

 

  • Jedes Vollmitglied, jeder Anwärter und Gastspieler trägt selbst die Verantwortung sich über Spiele, Events, Treffen, Trainings und andere Veranstaltungen des Airsoft Teams im Forum des Teams auf der Seite www.airsoft-verzeichnis.dezu informieren. Desweitern muss sich jedes Vollmitglied, jeder Anwärter und Gastspieler auf der Seite zeitnah an- oder abmelden.

     

  • Jedes Vollmitglied hat die Verpflichtung der Abgabe von Wissenskenntnissen, die Abfrage kann mündlich oder schriftlich durch die Teamleader erfolgen und muss in einem dafür angemessenen Zeitraum beantwortet werden.

§9 Die Mitgliederversammlung


  • Jede einberufene Mitgliederversammlung ist, so lange die Hälfte der stimmenberechtigten Vollmitglieder anwesend sind, beschlussfähig. Sie beschließt über fast alle Anträge mit einer einfachen Mehrheit, soweit die Satzung oder das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmen.

 

 

§10 Schutz und Ausrüstung


  • Jedes Vollmitglied, jeder Anwärter und Gastspieler muss eine geeignete Schutzausrüstung tragen; d.h. eine geeignete und sichere, für den Airsoft-Sport bestimmte Schutzbrille oder einen entsprechenden Gesichtsschutz.

 

  • Jedes Vollmitglied, jeder Anwärter und Gastspieler hat dafür zu sorgen, dass er vor Spielbeginn seine Schutzausrüstung trägt und hat ebenfalls zu überprüfen, ob diese den allgemeinen Sicherheitsstandards genügt und hat dafür Sorge zu tragen das sie funktionstüchtig ist.

 

  • Jedes Vollmitglied, jeder Anwärter und Gastspieler ist verpflichtet, einen sicheren Transport der Ausrüstung zu gewährleisten. Insbesondere Markierer (Airsoft Waffen) sind beim Transport nach dem geltendem Gesetzen zu führen.

 

  • Außerdem muss jedes Vollmitglied im Besitz der vollständigen Teamuniform sein. Ohne dessen Besitz kann ein Anwärter kein Vollmitglied werden.

 

§11 Satzungsänderung


  • Eine Änderung der Satzung bedarf einer 2/3 Mehrheit aller stimmberechtigten Vollmitglieder.

 

§12 Auflösung


  • Eine Auflösung des Airsoft Teams kann nur mit einer 2/3 Mehrheit aller stimmberechtigten Vollmitglieder beschlossen werden.

 

§13 Haftungsausschluss


  • Das Airsoft Team übernimmt keine Haftung im Fall von Beschädigung oder Verletzung wehrend der Teamaktivitäten.

 

§14 Einhaltung der Satzung


  • Jedes Vollmitglied, jeder Anwärter und Gastspieler verpflichtet sich mit seiner Unterschrift unter dem Original der Satzung, die der Teamleader aufbewahrt, die Satzung und Regeln einzuhalten.

Sponsor:

Team Info:

 

Name:

Black Operation Bastards (B.O.B.)

 

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

 

Mannstärke:

12 Stammspieler

 

Tarnmuster:

 Digital Woodland

 

Kontaktperson:

Molch / Honka

 

E-Mail:

Kontakt@bob-airsoft.de

 

Spielfelder:

NRW

Niedersachsen

 

B.O.B.-Girl des Monats

Foto: GRIPPON
Foto: GRIPPON

Like us on Facebook